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   OVG Sachsen, 07.06.2016 - 2 B 66/16.NC   

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https://dejure.org/2016,15146
OVG Sachsen, 07.06.2016 - 2 B 66/16.NC (https://dejure.org/2016,15146)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07.06.2016 - 2 B 66/16.NC (https://dejure.org/2016,15146)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07. Juni 2016 - 2 B 66/16.NC (https://dejure.org/2016,15146)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    DAVOHS § 7
    Medizin 1. Fachsemester; abstraktes Stellenprinzip; Arbeitsverträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2015 - 3 M 26/15

    Rechtmäßigkeit einer Deputatreduzierung für Studienfachberater; Lehrdeputat für

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.06.2016 - 2 B 66/16
    Der Senat hat keine Zweifel, dass dem Bundesgesetzgeber bei Einführung des § 2 Abs. 4 Satz 5 ÄApprO am 21. Dezember 1989 die Gesetzgebungskompetenz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG in der damals geltenden Fassung zustand (vgl. Senatsbeschl. v. 18. Mai 2015 - 2 B 27/15.NC - juris Rn. 9; ebenso die überwiegende Rechtsprechung, vgl. hierzu den Überblick bei Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, Bd. 2, Rn. 101, Fn. 276; OVG NRW, Beschl. v. 11. Mai 2004 - 13 C 1283/04 -, juris; OVG LSA, Beschl. v. 19. März 2015 - 3 M 26/15 -, juris).

    Denn die Beschwerde zeigt nicht auf, dass das mit der Beschränkung der Gruppengröße in Seminaren laut Gesetzesbegründung verfolgte Ziel des Normgebers entgegen dem ausdrücklichen Wortlaut von § 2 Abs. 4 Satz 5 ÄApprO auch mit einer Gruppengröße von 30 zu erreichen sein könnte (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 19. März 2015 - 3 M 26/15 -, juris Rn. 9 m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 18.05.2015 - 2 B 27/15

    Gruppengröße Seminar; DFG-Fachkollegiat; Deputatsreduzierung

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.06.2016 - 2 B 66/16
    Der Senat hat keine Zweifel, dass dem Bundesgesetzgeber bei Einführung des § 2 Abs. 4 Satz 5 ÄApprO am 21. Dezember 1989 die Gesetzgebungskompetenz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG in der damals geltenden Fassung zustand (vgl. Senatsbeschl. v. 18. Mai 2015 - 2 B 27/15.NC - juris Rn. 9; ebenso die überwiegende Rechtsprechung, vgl. hierzu den Überblick bei Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, Bd. 2, Rn. 101, Fn. 276; OVG NRW, Beschl. v. 11. Mai 2004 - 13 C 1283/04 -, juris; OVG LSA, Beschl. v. 19. März 2015 - 3 M 26/15 -, juris).

    Der Senat verweist hierzu auf die Ausführungen in seinem bereits zitierten Beschluss vom 18. Mai 2015- 2 B 27/15.NC a. a. O., an denen er festhält:.

  • OVG Sachsen, 18.05.2015 - 2 B 114/15

    Eilverfahren, Hochschulzulassung, Streitwert, Auffangwert

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.06.2016 - 2 B 66/16
    14 Die Kostenentscheidung für das Beschwerdeverfahren folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO.15 Die Streitwertfestsetzung ergibt sich aus § 63 Abs. 2 Satz 1, § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 1 und § 52 Abs. 1, 2 GKG (vgl. Senatsbeschl. v. 18. Mai 2015 - 2 B 114/15.NC -, juris).
  • BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 51.87

    Kapazitätsermittlung an Hochschulen - Berücksichtigung von wissenschaftlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.06.2016 - 2 B 66/16
    Die Stelle geht grundsätzlich unabhängig von ihrer Besetzung mit dem sogenannten Stellendeputat in die Lehrangebotsberechnung ein, selbst wenn sie vakant ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. April 1990 - 7 C 51/87 -, juris Rn. 13 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2004 - 13 C 1283/04

    Ermittlung von Ausbildungskapazitäten an einer Hochschule unter Berücksichtigung

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.06.2016 - 2 B 66/16
    Der Senat hat keine Zweifel, dass dem Bundesgesetzgeber bei Einführung des § 2 Abs. 4 Satz 5 ÄApprO am 21. Dezember 1989 die Gesetzgebungskompetenz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG in der damals geltenden Fassung zustand (vgl. Senatsbeschl. v. 18. Mai 2015 - 2 B 27/15.NC - juris Rn. 9; ebenso die überwiegende Rechtsprechung, vgl. hierzu den Überblick bei Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, Bd. 2, Rn. 101, Fn. 276; OVG NRW, Beschl. v. 11. Mai 2004 - 13 C 1283/04 -, juris; OVG LSA, Beschl. v. 19. März 2015 - 3 M 26/15 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - 13 C 2/13

    Antrag auf vorläufige und außerkapazitäre Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.06.2016 - 2 B 66/16
    Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn die Hochschule eine Stelle bewusst dauerhaft mit einer Lehrperson besetzt, die individuell eine höhere Lehrverpflichtung als die der Stelle hat, und dadurch der Stelle faktisch einen anderen, dauerhaften, deputatsmä- ßig höherwertigen Amtsinhalt vermittelt (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 4. März 2013 - 13 C 2/13 -, juris Rn. 15 f. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 25.07.2013 - NC 2 B 399/12

    Verpflichtung der Hochschule zur Ermittlung der personellen Kapazität als

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.06.2016 - 2 B 66/16
    Diese stehen im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. hierzu ausführlich Beschl. v. 25. Juli 2013 - NC 2 B 399/12 -, juris Rn. 5 ff.).
  • OVG Sachsen, 25.07.2013 - NC 2 B 395/12

    Stellenplan, Dienstleistungsexport, Gruppengröße, Überbuchung

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.06.2016 - 2 B 66/16
    9 Auf den Inhalt der im Beschwerdeverfahren vorgelegten Arbeitsverträge und die vom Antragsteller aufgeworfene Frage, ob die dort individuell vorgesehenen Befristungen materiell Bestand haben, kommt es dagegen nach dem abstrakten Stellenprinzip nicht an (vgl. Senatsbeschl. v. 25. Juli 2013 - NC 2 B 395/12 -, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 06.06.2017 - 2 B 79/17

    Numerus-Clausus-Recht, Deputatsverminderung, Rektoratsentscheidung

    Es wird hierzu zunächst Bezug genommen auf die Ausführungen im Senatsbeschl. v. 7. Juni 2016 - 2 B 66/16.NC -, juris Rn. 7 ff.:.
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